Informationen
über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung
Aufgrund
gesetzlicher Vorschriften ist die DonauCapital Pure Investment GmbH
(nachfolgend „DCPI“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.
1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als
Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den
drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung
(Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der
Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne
Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Als Beispiele
sind zu nennen:
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten
vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel
hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch
könnten Pegel von Transportwegen, wie Flüssen, so weit sinken, dass der
Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich
Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards
oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmens-
und Regierungsführung:
Beispiele für Risiken in diesem Bereich sind etwa die Nichteinhaltung der
Steuerehrlichkeit oder Korruption.
2. ESG im
Unternehmen DCPI
Als Unternehmen
möchte die DCPI einen Beitrag leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern.
Dabei beachtet die DCPI Nachhaltigkeitsziele in ihrer Unternehmensorganisation.
Wir möchten die
ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb des Investmentprozesses
berücksichtigen, sondern integrieren diese bereits heute in unserem
Arbeitsalltag. Wir legen Wert auf ressourcenschonende Prozesse, im Büroalltag
sind nachhaltige Standards etabliert, wie beispielsweise:
- möglichst papierloses Arbeiten,
- Mülltrennung,
- bewusstes Heizen,
- Auswahl ressourcenschonender Verkehrsmittel.[DPH1]
3.
Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei
den Investitionsentscheidungsprozessen
Im Rahmen aller
Vermögensverwaltungsstrategien der DCPI werden Nachhaltigkeitsrisiken, wie auch
andere Risiken der Kapitalanlage, vor allem durch eine grundsätzlich breite
Diversifikation über Regionen, Wirtschaftszweige und Anlageklassen hinweg
gemindert. Darüber hinaus findet keine gesonderte Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken statt.
4.
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Bis auf
Weiteres werden ESG-Faktoren (Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen
Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung) bei den Investitionsentscheidungen der
DCPI nicht berücksichtigt.
5. Mitwirkungspolitik
(§ 134b AktG)
Die DCPI hat als
Finanzportfolioverwalter ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu
beschreiben.
Die DCPI übt
keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer
Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf
die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen.
Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte
werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
Die Überwachung
wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2
AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung
der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Ad hoc-Mitteilungen.
Ein
Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der
Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
Eine
Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG
findet nicht statt.
Beim Auftreten
von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine
Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
Eine jährliche
Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b
Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht
erfolgt.
Eine
Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG
erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht stattfindet.
6.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken
Die DCPI hält ein
Vergütungssystem vor, das Entscheidungen, die durch falsche Anreize beeinflusst
werden könnten, entgegenwirkt. Insbesondere werden dadurch auch keine Anreize
gesetzt, Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren.
NICHTBERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITS-FAKTOREN
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
• Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
• Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.